Sportrichtlinien

Informationen zum Sportunterricht

Regeln zur Sicherheit im Sportunterricht

 

Sportkleidung

Eine Teilnahme am Sportunterricht und an den Bewegungsstunden in der Turnhalle ist aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nur in Sportkleidung (inkl. Sporthose und Sportschuhen) zulässig. Bei fehlender Sportkleidung entscheidet der Lehrer / die Lehrerin über eine entsprechende Maßnahme.

 

Sportschuhe

Die Sporthalle darf nur mit sauberen Hallenschuhen einschließlich heller Sohle oder mit hallentauglich ausgewiesenen Schuhen (non marking) betreten werden. Gymnastikschläppchen können beim Turnen benutzt werden. Die Gymnastikschläppchen ersetzen aber keine festen Turnschuhe, da diese die Gelenke bei Sprüngen stützen und Verletzungen vorbeugen.

 

Haare

Lange Haare, die über die Schulter hinausgehen, müssen mit Haargummis zurückgebunden oder eingeflochten werden, um Verletzungen zu verhindern.

 

Schmuck und Accessoires

Schmuck und Accessoires in jeglicher Form sind im Sportunterricht nicht erlaubt. Sie können zu Verletzungen, sowohl bei Mitschülern wie auch beim Kind selbst führen. Auch wenn die Lehrkraft in der Sportstunde nicht jedes Kind einzeln kontrolliert, haben diese Hinweise ihre Gültigkeit.

Folgender Schmuck und Accessoires sind gemeint: Haarreifen und Halstücher, Ohrringe (ausgenommen kleine Stecker), Uhren, Halsketten und Armbänder jeglicher Art. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung bei der Lehrkraft.

 

Sehhilfe

Lernende, die eine Brille tragen, sollten diese wegen der Verletzungsgefahr beim Sportunterricht möglichst ablegen. Sofern eine Sehhilfe notwendig ist, wird geraten, eine sporttaugliche Sehhilfe zu tragen.

 

Aufenthalt in den Umkleidekabinen

Die Kinder ziehen sich selbstständig und nicht unter direkter Aufsicht der Lehrkraft in Umkleidekabinen um. Das Umziehen sollte zügig und geübt erfolgen. Deshalb achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind an diesem Tag Kleidung trägt, die es leicht, ohne fremde Hilfe, an- und ausziehen kann. Schülerinnen und Schüler die Schnürschuhe nutzen, sollen in der Lage sein Schleifen zu binden.

 

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht findet in der vierten Jahrgangsstufe im Rahmen des Sportunterrichts in der Rhein Main Therme statt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der vierten Klasse.

 

Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht, aber an den anderen Unterrichtsfächern teilnehmen können, geben Sie ihm bitte diesbezüglich eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule. Da auch während des Sportunterrichts eine Anwesenheitspflicht besteht, werden Ihrem Kind dann anderweitige Aufgaben zugewiesen (wie z B. als Helferkind fungieren).

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Burg-Schule

Bergstraße 42-44

65817 Eppstein

📞 06198 592660

📩poststelle3919@schule.hessen.de

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