Meldepflichtige Erkrankungen

Meldepflichtige Erkrankungen

Bitte informieren Sie die Schule umgehend, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Erkrankung leidet oder ein entsprechender Verdacht besteht. Dies gilt unter anderem bei Erkrankungen wie Masern, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten oder Kopflausbefall. So können notwendige Maßnahmen zum Schutz aller Kinder und Mitarbeitenden getroffen werden.

Bei meldepflichtigen Erkrankungen gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder dürfen die Schule in dieser Zeit nicht besuchen. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit Ihrer Kinderarztpraxis, dem Gesundheitsamt oder der Schule auf.

Läuse

Treten in einer Klasse Kopfläuse auf, besteht kein Grund zur Sorge. Läuse sind zwar unangenehm, haben jedoch nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Sie können jeden Menschen treffen und werden meist durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt übertragen.

Wenn in der Schule Läuse auftreten, bitten wir alle Eltern, die Haare ihrer Kinder sorgfältig zu kontrollieren. Am besten gelingt dies bei gutem Licht mit einem feinen Läusekamm. Dabei sollten die Haare Strähne für Strähne vom Nacken bis zur Stirn untersucht werden. Besonders wichtig ist ein genauer Blick hinter die Ohren und in den Nackenbereich. Dort befinden sich Nissen häufig direkt am Haaransatz. Sie sind weißlich bis bräunlich, sehr klein und fest mit dem Haar verbunden.

Werden Läuse oder Nissen entdeckt, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrkraft. In der Apotheke erhalten Sie geeignete Mittel zur Behandlung. Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise sorgfältig und führen Sie die Behandlung vollständig durch. Nach etwa zehn Tagen sollte eine zweite Behandlung erfolgen.

Kinder mit Läusebefall dürfen die Schule erst nach der ersten Behandlung wieder besuchen. So kann eine weitere Verbreitung vermieden werden.

Auch wenn zunächst keine Läuse gefunden werden, empfehlen wir nach einem bekannten Fall in der Klasse regelmäßige Kontrollen über mehrere Wochen hinweg.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Apotheke, Kinderarztpraxis oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.