Beurlaubungen
Beurlaubungen bis zu zwei Tagen werden schriftlich beantragt und von der Klassenlehrkraft genehmigt.
Über längere Beurlaubungen entscheidet die Schulleitung.
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur in zwingenden Ausnahmefällen möglich.
Der Antrag muss spätestens vier Wochen vorher mit ausführlicher Begründung bei der Schulleitung eingereicht werden. Eine Genehmigung ist nur einmal während der Grundschulzeit möglich.
Befreiung vom Sportunterricht
Der Sport und Schwimmunterricht gehört zum regulären Unterricht und ist grundsätzlich verpflichtend.
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte die Sportlehrkraft schriftlich. Bei längeren Einschränkungen oder wenn bestimmte Übungen nicht möglich sind, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.
Auch bei einer Befreiung besteht in der Regel Anwesenheitspflicht in der Schule. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
